An jedem Zahn befindet sich mindestens eine Wurzel mit einem dazu gehörenden Wurzelkanal. In dessen Innerem ist das Zahnmark zu finden. Entzündet sich dieses aufgrund des Einwirkens von Bakterien, muss es entfernt werden. Auch bei Unfällen oder einer umfassenderen Entfernung von Zahnhartsubstanz kann eine prophylaktische Entfernung des Zahnnervs notwendig werden, um einer Entzündung vorzubeugen.
Bei der Wurzelkanalbehandlung muss zunächst das meist entzündete Gewebe entfernt werden. Zur Vermeidung von Schmerzen erfolgt in der Regel eine örtliche Betäubung, die bei bereits abgestorbenem Zahnnerv nicht notwendig ist. Die Reinigung erfolgt dabei oft mit feilenähnlichen Nadeln, die den Wurzelkanal zudem erweitern und glätten. Bei dieser herkömmlichen Methode können unter Umständen kleine Partikel den Wurzelkanal verstopfen oder auch die Feilen abbrechen, was den Zahnverlust zur Folge hätte. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Behandlungsvariante.
Alternativ ist auch eine mechanische Wurzelkanalaufbereitung mit hochflexiblen Feilen aus Titan möglich. Die Wurzelspitze ist durch drucklose Auf- und Abbewegungen gut erreichbar, Verstopfungen lassen sich verhindern. Die maschinelle Wurzelkanalbehandlung wird jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt.
Nach der gründlichen Reinigung wird ein Medikament in den Zahn eingelegt, bis alle Bakterien aus dem Zahn entfernt sind. Im Anschluss daran werden die Wurzelkanäle mit einer Wurzelfüllung dicht verschlossen, so dass eine erneute Infektion mit Bakterien ausgeschlossen ist. Die Wurzelkanalbehandlung dient also grundsätzlich dem Erhalt des Zahns.
Unter Umständen können noch weitere Leistungen wie die elektrometrische Längenmessung, elektrophysikalisch-chemische Methoden oder auch medikamentöse Einlagen über mehr als drei Sitzungen notwendig werden. Diese Leistungen werden in der Regel auch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ob eine Wurzelbehandlung erfolgreich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Sinnvoll ist sie nicht, wenn der zu behandelnde Zahn bereits stark gelockert ist oder die Wurzelkanäle sehr gekrümmt und eng sind. Auch bei in die Kieferhöhle ragenden Wurzelspitzen oder bei verschlossenen Wurzelkanaleingängen ist der Behandlungserfolgt zweifelhaft.
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